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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- erfolgreicher Hauptschulabschluss
- Freude an der Arbeit mit Kindern und jungen Menschen
- soziale Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein,
Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Pünktlichkeit
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt ab Mitte Februar mit Anmeldeformular (auf der Seite "Formulare" sowie an der Schule erhältlich).
Dem Antrag ist beizulegen:
- aktuelles Zwischenzeugnis bzw. letztes Schulzeugnis
in Kopie
- Lichtbild
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde als Kopie
Was ich sonst noch wissen sollte!
- Die Ausbildung dauert zwei Jahre und umfasst die 10.
und 11. Jahrgangsstufe.
- Es ist eine schulische Berufsausbildung, wobei der
praktische Teil durch Praktika abgedeckt wird.
- Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.
- Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei,
allerdings werden Beiträge für zusätzliches Unterrichtsmaterial und für eine
Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Praktika fällig.
- Die Ausbildung wird BaföG – gefördert, allerdings wird das Einkommen der Erziehungsberechtigten angerechnet.
(Der Antrag ist beim zuständigen Amt für
Ausbildungsförderung zu stellen.)
Was wird während der Ausbildung gelernt?
Ab dem Schuljahr 2006/07 gilt der neue Lehrplan mit
folgender Stundentafel:
| Fach |
1. Schuljahr/ Woche |
2. Schuljahr/ Woche |
Religionslehre und Religionspädagogik
Ethik und ethische Erziehung |
2 |
1 |
| Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
| Englisch |
2 |
1 |
| Sozialkunde und Berufskunde |
2 |
2 |
| Pädagogik und Psychologie |
3 |
4 |
| Ökologie und Gesundheit |
2 |
2 |
| Rechtskunde |
1 |
- |
| Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung |
1 |
2 |
| Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung |
3 |
3 |
| Werkerziehung und Gestaltung |
3 |
2 |
| Musik und Musikerziehung |
2 |
2 |
| Bewegungserziehung und Sport |
2 |
2 |
| Hauswirtschaftliche Erziehung |
3 |
2 |
| Säuglingspflege |
- |
1 |
| Sozialpädagogische Praxis |
6 |
7 |
Was wird am Ende der Ausbildung geprüft?
- Es findet eine schriftliche Prüfung in den Fächern
Pädagogik/Psychologie und Deutsch statt.
- Unter bestimmten Umständen ist die Teilnahme an
mündlichen Prüfungen erforderlich.
- Es ist eine praktische Prüfung in einer pädagogischen
Einrichtung abzulegen.
Was kann ich erreichen?
- berufliche Erstausbildung „Staatlich geprüfte/r
Kinderpfleger/in“
- mittlerer Schulabschluss bei einem Notendurchschnitt
von mindestens 2,50 im Abschlusszeugnis und dem Nachweis befriedigender
Englischkenntnisse (in besonderen Härtefällen kann auf Antrag Russisch als
Ersatz für Englisch anerkannt werden)
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