Theoretische und praktische Ausbildungsrichtlinien (Vollzeitausbildung) 1. Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Während der drei Ausbildungsjahre sind 2.100 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflege festgelegt. Kennzeichen unserer Ausbildung - Vermittlung von fächerübergreifendem Wissen in Lernfeldern:
- Aufgaben und Konzepte der Altenpflege
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Altenpflege als Beruf
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Enge theoretische und praktische Verzahnung durch Fallbeispiele, Praxisreflexionen der Auszubildenden und Projektarbeiten
- Praktischer Unterricht in Kleingruppen; gezieltes Training von Tätigkeiten direkt am Pflegebett
- Intensive Kooperation mit Heimen und Seniorengruppen zur Durchführung gemeinsamer Praxistage
Daraus ergibt sich in Bayern für die Berufsfachschulen der Altenpflege folgende Stundentafel: | Pflichtfächer | | Unterrichtsstunden | | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | Gesamt | | Summe | | 800 | 800 | 500 | 2.100 | Theoretischer und fachpraktischer Unterricht | | | | | | | Grundlagen Pflege | | 80 | 80 | 40 | 200 | Altenpflege und Altenkrankenpflege (Theorie) | | 200 | 280 | 120 | 600 | | Lebensgestaltung | | 80 | 40 | 40 | 160 | | Berufskunde | | 120 | 80 | 40 | 240 | | Recht und Verwaltung | | 40 | 80 | 40 | 160 | | Deutsch und Kommunikation | | 40 | 40 | 40 | 120 | | Sozialkunde | | 40 | 0 | 0 | 40 | Altenpflege und Altenkrankenpflege (Praxis) | | 120 | 160 | 120 | 400 | Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung | | 80 | 40 | 60 | 180 |
Der Unterricht findet in unserer Berufsfachschule für Altenpflege in Wochenblöcken statt. Die Dauer der Unterrichtsblöcke beträgt in der Regel zwischen 2-5 Wochen. Das 1. Ausbildungsjahr dauert ca. 22 Unterrichtswochen. Das 2. Ausbildungsjahr dauert ca. 21 Unterrichtswochen. Das 3. Ausbildungsjahr dauert ca. 13 Unterrichtswochen. 2. Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung findet in einer stationären oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung statt. Mit dieser Einrichtung wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Es ist eine Mindeststundenzahl von 2.500 Stunden in der praktischen Ausbildung nachzuweisen. Hier sind bestimmte Fachrichtungen der Altenpflege vorgeschrieben.
| Praktische Ausbildung | | Summe praktische Ausbildung | 2.500 | | Altenpflege in ambulanten Pflegeeinrichtungen | | | Altenpflege in stationären Pflegeeinrichtungen | | Altenpflege in mindestens einer der folgenden Einrichtungen: - psychiatrische Klinik/Abteilung
- geriatrische Klinik/Abteilung
- geriatrische Rehabilitationseinrichtung
- offene Altenhilfe
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