3 junge Männer werden nach einer Massenschlägerei verurteilt
Schwere tätliche Angriffe, Schläge, Tritte, Beleidigungen, alles unter Alkohol- und Drogeneinwirkung ausgeübt, fordern – im Anschluss an einen Faschingsumzug - ein großes Polizeiaufgebot heraus und führen letztendlich für 3 Jugendliche zu einem Prozess (versuchtes Tötungsdelikt), bei dem am fünften Verhandlungstag die Urteile gefällt werden.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse BIK/b verfolgten mit ihren PuG-Lehrkräften Leoni Barrahma-Schodry, Regina Wunram und der Sozialpädagogin Rita Weiß den letzten Verhandlungstag und die Urteilsverkündung am Amtsgericht Schweinfurt.
Eine Fülle von Zeugen- und Polizeiaussagen sowie Täteraussagen, die teilweise zurückgenommen und korrigiert wurden und jede Menge Vorbelastungen der Täter (Alkohol, Drogen, schwierige familiäre Verhältnisse, andere verübte Delikte) erschweren den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen einen klaren Blick auf Recht, Unrecht und eindeutiger Strafe.
„Man hat das Gefühl, dass es in Deutschland feste Regeln für das Zusammenleben gibt“, meint Myroslav – Schüler der BIK/b - am Ende der Verhandlung, aber auch, dass „die Jugendlichen müssen für ihre Taten geradestehen müssen“.
Das wohl durchdachte und ausführlich begründete Urteil der Richter berücksichtigt Geständnisse der Täter, positive Entwicklungen (Abschluss einer Ausbildung) und reuiges Verhalten. Statt Gefängnisstrafen setzen die Richter – beim Jugendgericht – bei positiver Gesamtentwicklung auf Bewährung, Erziehungsmaßnahmen und Auflagen. Bewährungshelfer stehen kontrollierend und beratend zur Seite, damit der Weg in eine positive Richtung auch gelingen kann.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse BIK/b brachte der Gerichtsbesuch einen interessanten und gewinnbringenden Einblick in die Rechtsprechung unseres demokratischen Gemeinwesens.
Text, Zeichnung: R. Wunram