Berufsintegrationsklasse (BIK)
am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt
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Zielgruppe
In die Berufsintegrationsklassen werden berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge und andere Berufsschulpflichtige, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben (z. B. neu zugezogene EU-Ausländer) aufgenommen.
Die Berufsschulpflicht beginnt bei Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird (=16. Geburtstag).
Das erste Jahr (BIK/V) ermöglicht eine intensive sprachliche Vorbereitung bzw. Alphabetisierung und wird seit dem Schuljahr 2014/15 vollständig aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern finanziert.
Im zweiten Jahr bietet die Berufsintegrationsklasse (BIK) ein darauf aufbauendes Angebot, das sich neben der fortgeführten allgemein- und berufssprachlichen Ausbildung in besonderer Weise der Berufsvorbereitung der Jugendlichen widmet.
Ziel der Maßnahme
Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist die Vorbereitung auf eine anschließende erfolgreiche (Berufs-)Ausbildung oder Berufstätigkeit. Die Förderung des BIK erfolgt seit dem Schuljahr 2014/15 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Durch den hohen Anteil an fachlichem Unterricht und Betriebspraktika sowie die spezielle Sprachförderung werden Jugendliche bestmöglich gefördert.
Zudem können die Jugendlichen auf allgemeinbildende Abschlüsse vorbereitet werden (v.a. externe Prüfung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule).
Organisation
Die Berufsschule übernimmt die Vermittlung der fachlichen sowie allgemeinbildenden Inhalte. Fachlicher Unterricht und allgemeinbildender Unterricht findet im Umfang von 22 Wochenstunden an drei Wochentagen statt.
Für die Vermittlung in Betriebspraktika an zwei Wochentagen und die sozialpädagogische Betreuung ist der Kooperationspartner (bfz Schweinfurt) verantwortlich.
Die Sprachförderung findet bei beiden Partnern statt. Der Kooperationspartner bringt 19 Unterrichtsstunden ein.
R. Wunram, StDin
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