Die Industrie bietet drei Ausbildungsberufe an, die nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt sind:
ÄnderungsschneiderIn (Dauer der Ausbildung: 2 Jahre)
Modenäherin (Dauer der Ausbildung: 2 Jahre)
ModeschneiderIn (Dauer der Ausbildung: 3 Jahre)
Alle Berufsausbildungen enden mit einer Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer.
Die 2-jährigen Ausbildungen „ÄnderungsschneiderIn“ und „ModenäherIn“ können als Stufenausbildung der Bekleidungsindustrie fortgesetzt werden. Dazu muss man ein weiteres Ausbildungsjahr als „ModeschneiderIn“ absolvieren und anschließend eine weitere Abschlussprüfung „ModeschneiderIn“ ablegen.
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