BFS für Pflege: Ausbildungsrichtlinien

Theoretische und praktische Ausbildungsrichtlinien nach dem Pflegeberufegesetz

Theoretische und praktische Ausbildungsrichtlinien nach dem Pflegeberufegesetz

 

 

1. Theoretischer und fachpraktischer Unterricht

 

Während der drei Ausbildungsjahre sind 2100 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Berufsfachschule für Pflegeberufe festgelegt.

 

Die Lernfelder wurden so angeordnet, dass sowohl die Ziel- bzw. Altersgruppen wechseln, um ein generalistisch ausgerichtetes Pflegeverständnis, das weder an bestimmte Organisationsformen noch an bestimmte zu pflegende Personengruppen/Generationen gebunden ist, zu verdeutlichen.

Lernfelder, die sich exemplarisch auf bestimmte Altersgruppen beziehen, wechseln mit solchen Lernfeldern ab, die Pflegesituationen von Menschen aller Altersgruppen thematisieren.

 

Die Schülerinnen und Schüler werden Menschen unterschiedlicher Entwicklungs- und Altersstufen im Praxisfeld begegnen. Im ersten Ausbildungsjahr stehen eher stationäre und ambulante Settings im Mittelpunkt der Ausbildung,

Im weiteren Verlauf des ersten Ausbildungsjahres werden exemplarisch Aspekte der Akutversorgung, der Prävention und der Gesundheitsförderung beleuchtet.

 

Im dritten Ausbildungsjahr rücken vor allem auch Aspekte der psychiatrischen Versorgung und der Rehabilitation in den Fokus, wobei die Überleitung zwischen den Sektoren sowie die professionelle Begegnung mit Menschen mit chronischen, die Lebensqualität erheblich einschränkenden oder auch lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen eine besondere Rolle spielen.

 

2. Praktische Ausbildung

Innerhalb der praktischen Ausbildung wird unterschieden zwischen der praktischen Ausbildung im Schwerpunkt, die durch den Ausbildungsvertrag festgelegt wird, und Einsätzen in verschiedenen vorgegebenen Einsatzbereichen. Damit ergibt sich folgende Stundentafel für die praktische Ausbildung:

mindestens 2.500 Stunden, davon

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